Verbrauchertäuschung Basistarif

Ein ausreichender und bezahlbarer Krankenversicherungsschutz – in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung – soll allen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland gesichert sein. Aus diesem Grund sind seit dem 1.01.2009 alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften dazu verpflichtet, einen Basistarif anzubieten.

Schätzungen zufolge befinden sich aktuell etwa 30.000 privat Versicherte im Basistarif. Durch die enormen Beitragserhöhungen der letzten Zeit ist die Tendenz auch weiterhin steigend.

Vor allem die Mehrheit der älteren privat Versicherten, die sich Ihre Versicherungsprämien nicht mehr leisten können oder aufgrund ihres Alters von über 55 Jahren nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren können, werden von den Versicherungsgesellschaften in den Basistarif abgeschoben. Dies ist jedoch eine schlechte Alternative, da er mit einem Beitrag von um die 500 Euro monatlich keinesfalls günstig ist, und immer mehr Versicherte auch diese Summe nicht mehr bezahlen können.

Liegt den privaten Krankenversicherungen ein Nachweis der Hilfebedürftigkeit vor, kann der Basistarif-Beitrag um die Hälfte reduziert werden. Als Hilfebedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen nicht mehr bestreiten kann. Damit jedoch auch das Existenzminimum von Langzeitarbeitslosen gewährleistet ist, muss das Jobcenter die Kosten für den Basistarif übernehmen, wie das Bundessozialgericht in einem Fall entschied. Die Folge dieses Urteils ist, dass die Jobcenter von den Betroffenen den Wechsel in den teureren und leistungsschwächeren Basistarif verlangen.

Ein folgenschwerer Rat, denn die Ärzte sind nicht verpflichtet Basistarifversicherte, von Notfällen abgesehen, zu behandeln. Zusatzzahlungen durch die Patienten sind die Folge – und das obwohl die Leistungen des Basistarifs in Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sein sollen. Den sonst üblichen, höherwertigen Versicherungsschutz gibt es somit im Basistarif nicht. Ganz im Gegenteil: Vergleicht  man die Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung und dem Basistarif, so wird deutlich, dass die Leistungen sich nicht annähernd entsprechen  – und das zumeist bei höheren Beiträgen. Grund hierfür ist vor allem die bestehende Aufnahmepflicht in den Basistarif. Mit ein Grund, neben den strengen, gesetzlichen Vorgaben, dass der Basistarif nicht kostendeckend ist.

Dem Gesetz zufolge geht die entstandene Deckungslücke auf Kosten der Gemeinschaft der privaten Krankenversicherung. So werden in letzter Zeit immer mehr Stimmen laut, dass der Basistarif eine Verbrauchertäuschung mit schlechten Leistungen zum überteuerten Preis ist.

 

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