Ein Krankenversicherungsschutz ist in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nur so kann eine angemessene medizinische Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet werden. Grundsätzlich sind daher alle Bürger über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass man aus dieser austritt und stattdessen in eine private Krankenversicherung (PKV) eintritt. Ein privater Versicherungsschutz unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem gesetzlichen, unter anderem im Leistungsumfang.
Während die GKV im Krankheitsfall meist eine Standardbehandlung bietet, die der gesetzlich festgelegten medizinischen Grundversorgung entspricht, kann man als privat Versicherter genau festlegen, welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte. Die jeweiligen Top-Tarife, für die dann auch die höchsten Beiträge fällig werden, bieten Extras wie beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Erstattungen etwa von Zahnersatz oder Sehhilfen. Die Budgetierung, die bei den gesetzlichen Kassen besonders zum Ende des Jahres dazu führt, dass viele Mediziner buchstäblich „knapp bei Kasse“ sind und nicht dringende Fälle auf das kommende Jahr verschieben, entfällt für privat Versicherte vollständig.
Die Abrechnung erfolgt in der PKV bei ambulanter medizinischer Versorgung mit dem Versicherten direkt. Er bekommt eine Rechnung ausgestellt, muss in Vorkasse treten und kann die Abrechnung dann bei seiner Krankenkasse einreichen und die Kosten erstattet bekommen. Stationäre Behandlungen werden wie bei der GKV auch mit der Versicherung direkt abgerechnet. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen können je nach Versicherungsgesellschaft bis zu sechs Monatsbeiträge rückerstattet werden. Außerdem bietet die PKV sogenannte Rückstellungen fürs Alter an, mit denen gewährleistet werden soll, dass die Beiträge für die Versicherung auch im Falle einer später verschlechterten finanziellen Lage noch bezahlt werden können (eventuelle Beitragserhöhungen werden hierbei allerdings nicht berücksichtigt).
Im Gegensatz zur GKV entfällt bei einer privaten Krankenversicherung die Zahlung der Praxisgebühr. Es ist für privat Versicherte zudem meist schneller möglich, Termine beispielsweise bei Fachärzten zu bekommen. Allerdings ist es in einer PKV nicht möglich, Familienmitglieder kostenlos mit zu versichern, wie es bei den gesetzlichen üblich ist: Hier müssen etwa Kinder oder Ehepartner über einen eigenen Versicherungsschutz verfügen.
Es mag sich nicht für alle lohnen und gewöhnlich ist ein kurzes rein schnuppern in die private Krankenversicherung, wenn man nun auf der gesetzlichen Seite steht nicht möglich. Jedoch ergibt sich eine Zeitspanne wo dieses möglich ist und zwar als Student während des Studiums. Dazu hat Viror – das virtuelle Hochschulen Informationsportal einen Beitrag zu diesem speziellen Thema verfasst.